Bauantrag

Wozu ein Bauantrag? / Was kostet dieser?
Wie komme ich zu einer Baugenehmigung? Für was brauche ich eine?
Gehts auch ohne? Was kostet ein Bauantrag……. – viele Fragen – hier kommt die Antwort.
In den letzten 30 Jahren hat sich in Deutschland viel verändert.
Es gibt für alles ein Aktenzeichen, einen Vorgang, einen Antrag und final auch eine
Genehmigung oder Ablehnung.
So ist es auch bei einer Werbeanlage, die im öffentlichen Bereich auf Ihr Unternehmen hinweisen soll.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um einen Fahnenmast, ein Werbeschild, eine Leuchtwerbung,
um einen Pylon oder gar Werbemast handelt.
Das Baugenehmigungsverfahren ist zu durchlaufen, und damit dies geschehen kann,
muss ein Bauantrag gestellt werden!
Planungsbüros wie Architekten, Statiker, Baufachplaner und teilweise Werbetechnikfirmen erstellen Bauanträge.
Diese werden meist im Zusammenhang mit der eigentlichen Jobausführung beauftragten Leistung bestellt,
sowie nach Umfang, bestenfalls nach HOAI abgerechnet und richten sich nach dem Bauvolumen und
dem planerischen Zeitaufwand.
Es dürfen auch natürliche Personen, Firmen, Fachplaner oder Technikfirmen mit Befähigungsnachweis
Bauanträge stellen, diese müssen sich mit dem Bauantragsvorlageverfahren auskennen und
bauvorlageberechtig beim Bauamt sein.
Meist ist ein weiterer Fachplaner, ein Statiker einzubinden, der die bauamtlichen zulässigen Berechnungen der Montage und Befestigung,
als auch den Standsicherheitnachweis erbringt.
Solch Vor-Planungen sind arbeitsintensiv und sind nicht zu unterschätzen, denn der Fachplaner muss sich eingehend
mit Ihrem Projekt und der Situation vor Ort auseinandersetzen und alle Eventualitäten des Nachweises der Baufähigkeit erbringen.
Solch Vorplanung – nennen wir es „Projektierung“, dauert, denn es müssen zahlreiche Unterlagen zusammengetragen werden.
Die Bauabstände, Auflagen, Baurecht, Größen, Gestaltung, Bauausführung und die
Befestigungs- und die Montagesituation vor Ort muss eingehend geprüft,
Zeichnungen müssen maßstabsgerecht vorgefertigt und mit amtlichen Lageplan und Kennzeichnung eingereicht werden.
Die Fachplanung dient dazu, das das Bauvorhaben, sei es klein oder groß, realisierbar wird.
Zudem sind die Bauantragsformulare komplett auszufüllen, je nach Stadt/Bundesland und
Gemeinde sind diese oft unterschiedlich, eine Baubeschreibung ist textlich als Antrag zu verfassen.
Es können sogar weitere Ortstermine vor Ort notwendig sein, sowie weitere Fachplaner, je nach Bauvorhaben hinzugezogen werden.
In Summe kann selbst für einen simplen Bauantrag wie für einen Fahnenmast oder Schild, mal schnell ein Tag, oder gar 2 Tage mit
Lauferei und Vorbereitung gerechnet werden. Pylone und Großwerbeanlagen sind noch planungsintensiver,
Werbemasten oder größere Werbebauvorhaben haben mehrere Tage oder gar Wochen Planungs- und Bearbeitungszeit.
Planungsbüros rechnen in der Regel zum Stundensatz von 80,00 bis 110,00 € ab, Tendenz – Preise steigend,
so kommen Sie schnell in der Vorkalkulation auf ganz ansehnliche Kosten.
Kleiner Bauantrag 250,00 € bis 500,00 €
Mit Fachplanern ca. 750,00 € bis 1.500,00 €
Größere Bauvorhaben 2.000,00 € bis 15.000,00 €, bis open end, immer abhängig vom Planungsvolumen.
Viele Bauherren unterschätzen diese Thema, gehen eher laienhaft damit um,
ignorieren die Fachkompetenz und denken: … „ach das geht schon irgendwie“.  Tja, schön wärs.
Doch diese Denkweise ist spätestens dann falsch, wenn sich herausstellt, das bei oder nach der Montage Probleme kommen,
das ein Sturm das Schild abgerissen hat, das Schild dort baurechtlich nicht hängen darf oder
schlimmstenfalls ein Mangel oder Schaden eintritt und der Bauherr auf
einmal der Meinung ist, nun müsse man über falsch und richtig philosophieren.
Ersparen Sie sich das Lernen aus Fehlern, denn das ist kostenintensiv und kann vermieden werden!
Planen Sie erst, wenn Sie tatsächlich Bauen möchten und
schlussendlich belastbare Aussagen für Ihr Vorhaben benötigen.
Daher lieber gleich mit Ihrem Projektierungspartner über ein solides Planungs- und Bauantragstellungs-Budget sprechen,
um solch Planungsarbeiten überhaupt richtig „anzupacken“ zu können und richtig umzusetzen.
Im Schilderbereich ist nach niedersächsischen Baurecht alles genehmigungspflichtig was größer als 1qm ist.
Diese „Faustformel“ setzt sich bundesweit mit kleinen Einschränkungen durch. In einigen Ländern/Städten
geht das Baurecht schon ab 0,5qm los. Das sollten Sie Ihrem Kunden deutlich mitteilen.
Natürlich kann Ihr Kunde auch ohne Genehmigung sein Schild montieren, aber dann sollten Sie sich unbedingt vorher
als Planungs- Beratungs- und Ausführungsfirma schriftlich bestätigen lassen,
das Sie den Bauherren deutlich auf die Problematiken und Pflichten hingewiesen haben und diese
Unterlassung der Bauantragstellung ausdrücklich vom Bauherren gewünscht ist!
Nur so haftet in diesem Falle der Bauherr für sein Bauvorhaben.
Als ausführende Fachfirma sollten sich bestenfalls von der Annahme eines solchen Verhaltens vom Auftrag distanzieren.
Wir empfehlen, dem Kunden immer deutlich und schriftlich alle notwendigen Infos/Vorschriften zukommen zu lassen.
Verweisen Sie auf das örtliche Baurecht und deren Auflagen/Voraussetzungen. Diese können Sie
oder Ihr Kunde bei der jeweiligen Gemeinde, als Firma, Fachplaner und auch als Privatperson hinterfragen.
Sollten Sie Fragen zur Bauantragstellung haben, dann beauftragen Sie einen Projektierer Ihres Vertrauens!
Schildern Sie ihm Ihr Vorhaben, das er gemeinsam mit Ihnen die Projektierung Ihres Jobs durchführt
und sich um die fachgerechte Vorplanung und Bauantragstellung kümmert.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vorher nach dem Preis. Benennen Sie alle Planungswünsche.
Wir bieten günstige Planungspauschalen online an. Über deren zeitlichen Aufwand und Planungsumfang
können wir Aussagen treffen, alsbald Ihre Anfrage bei uns eingeht.